St. Nicolaiheim e.V. - Gewaltschutz

12 13 In der Gewaltprävention sind die unter- schiedlichen rechtlichen, konzeptionellen und fachlichen Grundlagen der einzelnen Teilbereiche zu unterscheiden, übergeord- net zwischen dem Erziehungsauftrag im Kinder- und Jugendhilfebereich und dem Befähigungs- sowie Betreuungsauftrag im Bereich der Eingliederungshilfe. Primä- res Ziel ist es, durch geeignete präventive Maßnahmen ein erhöhtes Verständnis für die Bedürfnisse und Emotionen der oder des Einzelnen zu erlangen, kritische Episo- den zu erkennen und daraus resultieren- de Gewaltvorkommnisse zu verhindern oder die Ausprägung bestmöglich zu verringern. Im Folgenden werden – auf drei Ebenen unterteilt – Maßnahmen der Prävention genannt, die der St. Nicolai- heim e.V. bereithält. Auf institutioneller Ebene Bereits im Jahr 2006 wurde ein menschen- rechtsbasiertes Leitbild entwickelt und eingeführt, in dem die Verhaltensgrund- sätze im Umgang mit den leistungsbe- rechtigten Menschen formuliert worden sind und das nach wie vor maßgeblich für jede Form der pädagogischen Arbeit im St. Nicolaiheim e.V. ist. Im Jahr 2012 hat der St. Nicolaiheim e.V. weitere Maßnahmen durchgeführt, die zum verbesserten Schutz der anvertrauten Men- schen beitragen. Hierzu zählen Verein- barungen gegen Gewalt, wie die Selbst- verpflichtungserklärung bei der Einstel- lung neuer Mitarbeitenden und seit 2015 der Verhaltenskodex, der innerhalb von 14 Tagen nach Einstellung durch die je- weilige Haus- oder Abteilungsleitung ge- schult wird. Beide Arbeitsgrundlagen wer- den in Einstellungsgesprächen thematisiert und den neuen Mitarbeitenden vor Ein- tritt in das Unternehmen in gedruckter Form überreicht. Darüber hinaus sind im Qualitätsmanagement des Vereins Einarbeitungskonzepte für jeden Teil- bereich hinterlegt, in denen u. a. der Schutzauftrag erklärt und dargestellt wird. Die Inhalte des Einarbeitungskonzeptes werden verpflichtend innerhalb der ersten zwei Monate nach Arbeitsantritt durch den oder die nächste:n Vorgesetzte:n ver- mittelt und dokumentiert. Der Verein hält darüber hinaus einen jähr- lich neu erarbeiteten und umfassenden Fortbildungskatalog für die Mitarbei- tenden vor, in dem regelmäßig Themen- komplexe wie Gewalt/Gewaltprävention im Bereich der Jugend- und Eingliederungs- hilfe fokussiert und durch fachspezifische Referierende intern und extern geschult werden. Das Thema Gewaltschutz ist zudem fester Bestandteil des verpflichten- den Einführungslehrganges für neue Mitarbeitende im Verein. Außerdem besteht die Möglichkeit für Fall-, Team- und Einzelsupervisionen , Präventive Schutzmaßnahmen 5. die bedarfsorientiert sowohl präventiv aus- gelegt sind, Intervention vorbereiten als auch reflexiv die Aufarbeitung von Ge- schehnissen ermöglichen. Drei Mal pro Jahr werden zudem feste Termine mit einem externen Supervisor vereinbart, an denen sich die pädagogischen Teams des Vereins zu den Themen Gewaltschutz, Deeska- lation und Selbstbestimmungsstärkung – fallspezifisch oder allgemein – beraten und schulen lassen können. Um im Rahmen des Beschwerdemana- gements gewährleisten zu können, dass Anregungen, Kritik aber auch Übergriffe oder Gewaltanwendungen in einem ge- schützten Kontext anonym geäußert und vorgebracht werden können, hält der Verein Formularvordrucke und Beschwerde- briefkästen bereit. Darüber hinaus ist im Bereich der WfbM ein Beschwerde-Anruf- beantworter geschaltet. Des Weiteren können sich die leistungsberechtigten Personen an jeden Mitarbeitenden und die Selbstvertreter:innen des Vereins wenden, die dazu angehalten sind, jede Beschwerde ernst zu nehmen und ggf. an die zu- ständige Bereichsleitung weiterzuleiten. Vereinsintern stehen den Mitarbeitenden die Mitglieder der MAV als Ansprechper- sonen und als weitere unabhängige An- laufstelle laut UN-BRK die Wohnpflege- aufsicht als externe Beschwerdeinstanz zur Verfügung. Wichtig zu bedenken sind bestehende räumliche Strukturen, die Gewalt be- günstigen können. Die Neubauten des Vereins werden barrierearm und mit dem Fokus auf räumliche Privatsphäre gestal- tet. In der Arbeit mit potenziell gewaltbe- reiten Leistungsberechtigten in Räumlich- keiten, die Gewalt begünstigen, können bei Bedarf technische Hilfsmittel, wie Alarm- oder Unterstützungssysteme zur Gewährleistung von Selbst- und Fremd- schutz genutzt werden. Der Verein ist Mitglied in der »Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kin- desmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e. V.« (DGfPI) und seit 2015 zudem Mitglied in der mit der DGfPI kooperierenden Bundesarbeitsge- meinschaft »Arbeit mit Kindern, Jugend- lichen und jungen Erwachsenen mit sexualisiert grenzverletzendem Verhalten« (BAG KJSGV e. V.). Es bestehen außerdem enge Kooperationen mit Organisationen wie ProDeMa ® , PETZE, DOKI, AGT und dem Packhaus. Weiteres wichtiges Präventionsinstrument ist die regelmäßig evaluierte, bereichs- übergreifende Risikoanalyse im Bereich des Gewaltschutzes. Die durch den Arbeits- kreis Gewaltschutz durchgeführte Risiko- analyse ist ein Instrument, um Gefahren- potentiale und Strukturen in Einrichtun- gen im Vorfeld der Erstellung oder Über- arbeitung des Gewaltschutzkonzeptes zu erkennen und dient insbesondere auch dazu, die präventiven Maßnahmen zu ju- stieren und an die konkreten Praxisbelan- ge anzupassen.

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