St. Nicolaiheim e.V. - Gewaltschutz

16 17 Ein weiteres Ziel ist es, durch definierte Ab- läufe professionelles Handeln in Gewalt- situationen zu ermöglichen und (Hand- lungs-)Sicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig sollen verbindliche Handlungsschritte un- ter Berücksichtigung des Schutz- und Für- sorgeaspektes dazu führen, Gewaltsitua- tionen systematisch zu bearbeiten und zu reflektieren, um die präventiven und eingeleiteten Maßnahmen weiter zu ver- bessern. Handlungsschritte Um eine größtmögliche Handlungssicher- heit der Mitarbeitenden und einen mög- lichst effektiven Schutz der Leistungs- berechtigten auch in Krisensituationen zu erreichen, hält der St. Nicolaiheim e. V. verbindliche Ablaufschemata im Intra- net bereit, in denen definierte Abläufe bei personenbezogener Gewalt anschaulich dargestellt und dokumentiert werden. Diese Ablaufschemata sind auf drei Ab- läufe (Mitarbeiter:in vermutet /erfährt von oder beobachtet/erlebt Gewalt) ausge- richtet und skizzieren abgestimmte de- eskalierende und institutionelle Interventi- onen bei einem Gewaltvorkommnis. Diese Ablaufschemata gelten als Leitlinie, dessen Handlungsreihenfolge situations- angepasst anzuwenden ist, grundlegend wichtig ist in jedem Fall eine aktive Hand- lungskonsequenz nach Gewaltvorkomm- nissen. Grundsätzlich wichtig in Bezug auf die strafrechtliche Verfolgung ist eine Un- terscheidung in bewusst / vorsätzlich an- gewandte Gewalt versus Gewaltanwen- dungen, die aufgrund von kognitiver Beeinträchtigung entstehen, da diese überwiegend nicht strafrechtlich verfolgt Interventionsmaßnahmen 6. wurden zur Gewaltprävention zudem spezielle Ampelmodelle implementiert, in denen festgelegt ist, was Leistungsberech- tigte und Leistungserbringende dürfen und was ihnen untersagt ist. Außerdem hält der Verein unterschied- liche spezifische Gruppenangebote der Teilbereiche vor, die der Wissensvermitt- lung und der Kompetenzschulung dienen. Für die Leistungsberechtigten gibt es nach Absprache die Möglichkeit der Einzelge- sprächsangebote im Psychologischen Dienst und eine wöchentlich angebotene Sprechstunde , zu der persönlicher oder telefonischer Kontakt aufgenommen wer- den kann. Außerdem gibt es im Zuge der bestehenden Kooperationen externe, un- abhängige Anlaufstellen , die bei Bedarf kontaktiert werden können. werden. Hier gilt es, geeignete pädago- gische Interventionen umzusetzen, ggf. in Rücksprache mit der zuständigen Lei- tung, eine vorläufige Trennung der gewalt- ausübenden und gewaltbetroffenen Per- son zu arrangieren oder, im extremen Fall, Maßnahmen des PsychHG zu nutzen, um bei ausgeprägter Eigen- oder Fremdge- fährdung eine Einweisung in einen ge- schützten Klinikkontext zu ermöglichen. In diesen Kontexten ist die rechtzeitige Einbindung der gesetzlichen Vertretung obligat. Ob und wer im Einzelfall ggf. Anzeige erstattet, wird auf Leitungsebene im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Vertretungen entschieden. Psychische Ersthilfe Im Falle eines Gewaltvorkommnisses (siehe Seite 5) werden unmittelbar psychische Ersthilfe und andere notwendige Maß- nahmen für Betroffene angeboten. Diese psychische Ersthilfe besteht aus Hand- lungen, die betroffenen Personen zeigen, dass sie nicht alleine sind, die bei der ersten Bewältigung des Erlebten und der Eindrücke unterstützen können und die Ruhe und Schutz schaffen. Wichtig ist, dass diese Ersthilfe aufsuchend angeboten wird, da betroffene Personen meist nicht aktiv Unterstützung suchen werden. Durch die Bereitschaftsregelung auf Bereichsleitungsebene ist in Krisen- situationen ständig jemand erreichbar, um zu unterstützen und ggf. Entscheidungen zu fällen. Im Einzelfall wird auf Leitungs- ebene festgelegt, ob und wie eine räum- liche Trennung der beteiligten Personen umzusetzen ist. Psychische Ersthilfe für gewaltbetroffene Personen Weitere Informationen im Anlagenheft zum Gewaltschutkonzept > Don‘ts • Keine aufwühlenden Fragen stellen • Keine Bagatellisierung • Keine falschen Versprechungen machen • Keine Vorverurteilungen > Dos Psychische Ersthilfe für gewaltbetroffene Personen Dos • Strukturieren der Situation • Ruhigen, reizarmen Raum schaffen • Getränke o.Ä. anbieten, Bedürfnisse erfragen • Zuhören ohne zum Reden zu animieren > Don‘ts

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