St. Nicolaiheim e.V. - Gewaltschutz
20 21 Weiter ist bei Bedarf eine spezifische Schulung der Mitarbeitenden wichtig, wie derartige Situationen fortan deeska- lierend gehandhabt werden können bzw. die pädagogischen Maßnahmen sind so zurecht zu legen, dass das Risiko für wei- tere Gewaltvorkommnisse möglichst mini- miert wird. Stabilisierung Die Stabilisierung der gewaltbetroffenen und gewaltausübenden Personen basiert methodisch unter anderem auf den im Positionspapier der Bundesarbeitsgemein- schaft Traumapädagogik genannten fünf Säulen des traumapädagogischen Zugan- ges (Annahme des guten Grundes, Wert- schätzung, Partizipation, Transparenz, Spaß und Freude – siehe Anlagenheft). Wichtig ist darüber hinaus die Beachtung der indi- viduellen Bedürfnisse über Beobachtung und Reflexion , um pädagogische Inter- ventionen individuell zurechtlegen zu kön- nen. So können die stabilisierenden Maß- nahmen auf Grundlage der spezifischen Bedürfnissituation und der Möglichkeiten, die im pädagogischen Setting bestehen, gemeinschaftlich erarbeitet werden. Rehabilitation Bei unbegründetem oder falschem Ver- dacht ist die Rehabilitierung von Falsch- verdächtigten (Aufklärung an alle bislang informierten Stellen, Löschung / Richtig- stellung der entstandenen Dokumentati- onen, Sicherstellung einer Rehabilitation der zu Unrecht verdächtigten Person) von grundlegender Wichtigkeit, um die Inte- grität der betreffenden Person wiederher- zustellen, zu schützen und zu wahren. Dieses Konzept ist kein statisches Produkt, sondern ein Instrument, um verbindliche, effektive, bereichsbergreifende Standards und Handlungsleitlinien zur Vorbeugung und Begegnung jeder Form von Gewalt zu implementieren. Im Zuge der Etablie- rung wird allen Mitarbeitenden eine ge- druckte Version des Gewaltschutzkon- zeptes ausgehändigt und die Konzeption wird geschult. Für eine Etablierung im Rahmen der leistungsberechtigten Perso- nen wird eine Version des Konzeptes in leichte Sprache übersetzt und zusätzlich durch Piktogrammform visualisiert. Durch Erfahrung und Praxisanwendung und die partizipative Rückmeldung der Selbstvertreter:innen und der Mitarbei- tenden werden kontinuierlich Nachbes- serungen und Nuancierungen vorgenom- men. Das Konzept wird zwei Jahre nach Implementierung unter Einbeziehung der Interessenvertretungen evaluiert und un- terliegt anschließend einem laufenden Monitoring, um es prozesshaft an die Ge- gebenheiten und die praktischen Erforder- nisse anzupassen und eine langfristige und konstruktive Qualitätsentwicklung des Vereins sicherzustellen. Konzept-Implementierung und Evaluierung 8. Stabilisierung Rehabilitation Nachsorgegespräche Schulungen Erfahrung Standards Handlungsleitlinien Evaluierung Etablierung Anpassung Abb.: St. Nicolaiheim e.V. Abb.: St. Nicolaiheim e.V.
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