St. Nicolaiheim e.V. - Pädagogische Grundhaltung

22 23 IMPRESSUM Herausgeber: St. Nicolaiheim e. V. Stand: 07 / 2023 Auflage: 1.500 Exemplare Text: GSK Arbeitskreis Gestaltung: www.kenn-zeichen.net Titelbild: stock.adobe.com/Gutyryak_Irina Rechtliche Grundlagen zum Gewaltschutzkonzept 5. Die Aufzählung dient der Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die Basis des Ge- waltschutzkonzepts des St. Nicolaiheim e.V. ist und erhebt keinen Anspruch auf Voll- ständigkeit. UN-BRK u. a.: Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (Artikel 16) Grundgesetz Grundrechtskanon (Artikel 1-19) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge (Recht auf gewaltfreie Erziehung) § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefähr- dung des Kindeswohls §§ 1814 - 1881 Rechtliche Betreuung inkl. FEM Strafgesetzbuch (StGB) § 13 Garantenstellung (Pflicht einer Person, dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbe- standlicher Erfolg – z. B. Körperverletzung – nicht eintritt. Tut sie das nicht, macht sie sich strafbar wegen Unterlassens) § 34 rechtfertigender Notstand (Selbst- und Fremdgefährdung) Sozialgesetzbuch (SGB) VIII § 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe) § 8a Abs. 4 SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen § 45 Abs. 2 Nr. 4 Anwendung und Überprü- fung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt § 72a Abs. 4 (Ausschluss von Personen, die rechtskräftig verurteilt worden sind) § 79a (Verpflichtung zur Entwicklung von Qualitätskriterien und geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt) Sozialgesetzbuch (SGB) IX § 37a Verpflichtung zur Erstellung eines Gewaltschutzkonzeptes § 38 Abs. 1 Nr. 7 Angebot der Beratung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung § 124 Geeignete Leistungserbringer (Führungs- zeugnis) § 131 Maßnahmen zum Gewaltschutz sind Teil der gesetzlichen Qualitätsanforderungen (geregelt durch Landesrahmenverträge / LV) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Keine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Identität Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) Verpflichtung der Einrichtung gegenüber den Leistungsberechtigten Landesgesetz (PsychHG) Klinikeinweisung bei Selbst- und Fremdgefähr- dung von Amts wegen Das Gewaltschutzkonzept des St. Nicolaiheim e.V. in digitaler Form »Pädagogische Grundhaltung im St. Nicolaiheim e.V« Anlagenheft zum Gewaltschutz- konzept in digitaler Form Die Ablaufschemata (Handlungsschritte) bei Gewaltvorkommnissen stehen im Intranet zur Verfügung.

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