St. Nicolaiheim Sundsacker e.V. - Trauerkonzeption

28 29 • dem verstorbenen Menschen sein Lieb- lingskuscheltier bzw. einen persön- lichen Gegenstand mitzubringen, • für die sterbende Person, die Angehöri- gen und andere zu beten, • sich gegenseitig Trauer, Hoffnungen, Ängste mitzuteilen, • vielleicht ein Lieblingslied des verstor- benen Menschen miteinander zu singen. Im Haus besteht die Mög- lichkeit, z.B. mit Hilfe des Trauerkoffers, • einen »Wir-denken-an- dich-Tisch« einrichten, • einen bunten »Blumenstrauß von Erinnerungen« sammeln, • ein Erinnerungsstück (»Denkmal«) aus Ton, Holz oder Stein gestalten, • ein »Abschiedsbuch« anlegen, • von dem verstorbenen Menschen erzählen, • an das erinnern, was der Person wichtig oder unwichtig war, worüber sie ge- lacht hat oder weinen musste, zu wel- chen Menschen sie eine intensive oder eine weniger intensive Beziehung hatte, wen oder was sie mochte oder gar nicht mochte. Wenn diese Schritte erfolgt sind, neh- men Sie sich gern ein wenig Zeit für sich selbst – für Ihre eigenen Gefühle und Gedanken, Ihre eigene Trauer und Betroffenheit. Sie müssen keine hektischen Aktivitäten entfalten. Sie können nun zur Ruhe kommen und einmal durchatmen. Sie sind den letzten Weg gemeinsam gegangen. Sie haben einen sterbenden Menschen in seiner letzten Stunde nicht allein gelassen. Egal, was Sie denken, falsch gemacht zu haben, Sie sind bei ihm geblieben. Und das ist gut. 3.2 _ Bestattungsinstitut informieren Hinweis: Ein Bestattungsinstitut darf erst beaufragt werden, wenn die Übernahme der Kosten geregelt und der Bestattungs- ort festgelegt ist. Ist dieses geregelt, so wird gemeinsam vom Haus, den Angehörigen und der/ dem Pastor:in in Absprache mit dem be- auftragten Bestattungsinstitut ein Termin für die Trauerfeier / Beerdigung festgelegt. Wünschen die Angehörigen eine Über- führung an einen anderen Ort, beauftra- gen sie selbst ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl. Ist die Zeit bis zum Eintreffen eines aus- wärtigen Bestattungsinstitutes für die ver- bleibenden Menschen nicht akzeptabel, kann ein hiesiges Unternehmen mit der zwischenzeitlichen Überführung des Leich- nams in seine Räumlichkeiten beauftragt werden. Das auswärtige Unternehmen wird dann dorthin beordert. Entsprechend dem Bestattungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein kann eine ver- storbene Person bis zu 72 Stunden in privaten Räumlichkeiten aufgebahrt wer- den. Sie haben also Zeit, die Wünsche von Angehörigen, Mitbewohner:innen und Mitarbeitenden zu berücksichtigen, die noch Abschied am Sterbebett nehmen möchten. Wahl der Bestattungsform In Deutschland sind zwei Arten der Bestat- tung zugelassen: • die Erdbestattung • die Einäscherung mit anschließender Urnenbeisetzung in der Erde oder auf See Die Bewohner:innen des St. Nicolaiheim e.V. bzw. deren Angehörige haben das grundsätzliche Recht, zwischen diesen beiden Bestattungsformen zu wählen. 3.3 _ Vorbereitungen zur Trauerfeier und zum anschließenden Zusammen- sein Nach Absprache mit der/dem zuständigen Pastor:in findet in der Regel ein Gespräch im Haus zur Vorbereitung der Trauerfeier statt, an dem Mitbewohner:innen und Mit- arbeitende und, wenn möglich, auch Ange- hörige teilnehmen. In diesem Gespräch ... • wird von dem verstorbenen Menschen erzählt. • wird daran erinnert, was ihm wichtig oder unwichtig war, worüber er lachen konnte oder weinen musste, zu wel- chen Menschen er eine intensive oder eine weniger intensive Beziehung hatte. Man bekommt ihn anhand dieser und weiterer Aspekte noch einmal in seiner unverwechselbaren Einmaligkeit in den Blick. • kann überlegt werden, welche Lieder gesungen werden, was zum Beispiel in der Trauerfeier gebetet wird und was man dem verstorbenen Menschen jetzt wünschen kann. • werden Vorbereitungen zur Trauerfeier (zum Beispiel einen Kranz des Hauses bestellen, eine Anzeige aufgeben) und zu dem sich anschließenden Zusammen- sein (gemeinsames Kaffeetrinken oder Mittagessen) getroffen. Die Mitbewoh- ner:innen und die Mitarbeitenden ver- ständigen sich über weitere zu klären- de Einzelheiten der Trauerfeier – zum Beispiel darüber, welche Aufschrift die Kranzschleife tragen soll und ob auch Blumen in das offene Grab geworfen werden sollen. Je nach dem Zeitpunkt der Trauerfeier/ Beerdigung ist zu entscheiden, ob sich für ein eventuell anschließendes Zusam-

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