Angebote für Kinder
und Jugendliche

Personenkreis

Kinder und Jugendliche mit komplexer Beeinträchtigung, die mehreren der nachfolgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie sind in der Regel zwischen 3 und 18 Jahren alt und
  • nach Feststellung des zuständigen Leistungsträgers sowie nach Anhörung von Sachverständigen (vgl. § 24 Eingliederungshilfeverordnung) auf eine Betreuung in einer teilstationären Einrichtung angewiesen.

Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die

  • noch nicht schulpflichtig sind und eine heilpädagogische Förderung erhalten sollen und die aufgrund ihrer Verhaltensbesonderheiten keine ortsansässige Kindertagesstätte besuchen können.
  • aufgrund ihrer Verhaltensstörung noch nicht beschulbar und vom Schulbesuch beurlaubt sind, auf diesen vorbereitet werden und in enger Zusammenarbeit mit der Albert-Schweitzer-Schule sukzessive in diese integriert werden sollen.
  • aufgrund ihrer Verhaltensstörung nur im reduzierten Umfang und/ oder nur mit einer Begleitperson beschult werden können.
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