Vorteile für Arbeitgebende
Gemäß § 223 SGB IX können Firmen 50% des Lohnanteiles der Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung auf die zu entrichtende Ausgleichsabgabe anrechnen.
Wir helfen Ihnen auf dem Weg zum inklusiven Unternehmen!
Mit unserer Begleitung gewinnen Sie neue Mitarbeitende in Zeiten des Fachkräftemangels.
Unsere Abteilung JobBob bietet Ihnen die Möglichkeit, Menschen mit Beeinträchtigung in Ihrem Betrieb zu beschäftigen. In einem unverbindlichen Praktikum lernen Sie Ihren neuen Kolleg:innen kennen und können schnell Erfahrungen und erste Eindrücke sammeln.
Menschen mit Beeinträchtigung tragen häufig zu einer positiven Verstärkung des Betriebsklimas bei, unterstützen das soziale Miteinander, sind zuverlässig und bearbeiten gewissenhaft die ihnen gestellten Aufgaben.
Ihr soziales Engagement als inklusives Unternehmen wird in der Gesellschaft positiv wahrgenommen und spricht neue und bestehende Kund:innen an.