Inklusives Wohnen mit intensiver Assistenz
Im Bereich "Inklusives Wohnen mit intensiver Assistenz" leben Erwachsene mit komplexen und umfassenden Beeinträchtigungen, die einen außerordentlichen bzw. besonders hohen Assistenz- und Unterstützungsbedarf haben und einer Betreuung „Rund-um-die-Uhr“ bedürfen. Die leistungsberechtigten Personen stehen alle unter rechtlicher Betreuung und können in der Regel nicht in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung (WfbM) arbeiten. Es stehen zurzeit insgesamt 91 Plätze zur Verfügung; weitere Angebote z.B. für ältere Menschen mit Beeinträchtigung und hohem Pflegebedarf sind in Planung.
Für die Menschen mit diesen besonderen individuellen Assistenzbedarfen werden unterschiedliche Wohnformen und differenzierte Unterstützungsmöglichkeiten angeboten. Dadurch soll sowohl die individuelle Förderung als auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestmöglich gewährleistet werden.
Da die Wohneinrichtungen des Bereichs „Intensiv unterstütztes Wohnen und Arbeiten" Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erbringen, haben sie keinen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, sondern die entsprechenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit dem Träger der Eingliederungshilfe abgeschlossen. Für jede Wohneinrichtung gibt es ein eigenes Konzept, das regelmäßig aktualisiert wird. Gleiches gilt für die übergreifende Konzeption der tagesstrukturierenden Angebote (AmiA) für die Menschen, die keine WfbM besuchen können.
Eine Besonderheit ist das Angebot vielfältig ausgestalteter tagesstrukturierender Maßnahmen an diversen Standorten, an welchen die Menschen nach ihren individuellen Ressourcen und Fähigkeiten gefördert, betreut und in ihrer persönlichen Weiterentwicklung unterstützt werden. Dabei werden je nach indivueller Situation Teilhabemöglichkeiten entwickelt und in zwei unterschiedlichen Milieus (Wohnen und Arbeiten) umgesetzt. Die Wohneinrichtungen und tagesstrukturierenden Angebote befinden sich im erreichbaren Umfeld von Kappeln.
Da die leistungsberechtigten Personen sich grundsätzlich aufgrund der umfassenden Ausprägung ihrer Beeinträchtigungen nicht selbst vertreten können, steht für diese Belange grundsätzlich eine fürsprechende Person/ ein Ersatzgremium zur Verfügung.