Wohnen für
Erwachsene

Wohngruppe "Sonneneck I"

Das Haus Sonneneck I befindet sich im Ortsteil Schuby und gehört zur Gemeinde Dörphof. Die unmittelbare Nähe der Ostsee, des Ostseefjords Schlei und der Kleinstadt Kappeln bietet eine Vielfalt an Freizeit- und Teilhabemöglichkeiten in der Umgebung.

Sechs Einzel- und zwei Doppelzimmer bieten zehn Bewohner:innen die Möglichkeit, ein Zuhause zu finden und Wurzeln zu schlagen. Ein strukturiertes und überschaubares Umfeld hilft ihnen, Sicherheit zu erfahren und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterzuentwickeln. Die hellen und großen Räumlichkeiten sind angenehm und wohnlich eingerichtet.

Das Besondere am Sonneneck I ist, dass es auch die Bedingungen für eine geschlossene Einrichtung erfüllt. Diese werden dem individuellen Bedarf angepasst und im engen wiederkehrenden Rhythmus auf ihre Notwendigkeit überprüft. Des Weiteren werden im Rahmen der Teilhabe an der Gesellschaft viele Aktivitäten angeboten. Dazu zählen begleitete Ausflüge in die Region, ins Kino, zu Märkten und Konzerten sowie einmal im Jahr auf mehrtägige Freizeiten.

Das Haus Sonneneck I wurde 1997 fertiggestellt. Es befindet sich auf dem Rosenhofgelände des St. Nicolaiheim e.V. im Ortsteil Schuby der Gemeinde Dörphof. Zum Haus gehört ein Garten mit einem Gewächshaus und Hochbeeten, in denen Gemüse und Kräuter angebaut werden. Ein umgebender Zaun und Büsche erfüllen die Voraussetzungen für ein abgeschlossenes Gelände.

Im Haus Sonneneck I leben 10 erwachsene Menschen, bei denen eine sogenannte Doppeldiagnose festgestellt wurde, d.h. eine schwere geistige Beeinträchtigung bei gleichzeitig vorliegenden psychischen Erkrankungen, die sich in ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten äußern können. Das bedeutet, der hier betreute Personenkreis befindet sich im Grenzbereich zur psychiatrischen Unterbringung. Richterlich angeordnete freiheitsentziehende Maßnahmen können hier in einem sicheren und betreuten Rahmen umgesetzt werden. Ziel der Arbeit ist immer die Reduktion der angeordneten Maßnahmen durch die Förderung von Kompetenzerwerb und intensive Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung.

Oberste Priorität hat eine Verlegung in den offenen Bereich. Deshalb wird bei einer wiederkehrenden Aktualisierung der Förderziele immer auch die mögliche Verlegung der leistungsberechtigten Person in eine offene Wohngruppenbetreuung mitgeprüft.

Im vorderen Außenbereich gehören eine Terrasse, eine Sandkiste, mehrere Palettenmöbel als Sitzgelegenheiten, ein Hochbeet und zwei Schaukeln zur nutzbaren Ausstattung. Hinter dem Haus gibt es eine große Wiese mit einer Schaukel, die von großen Büschen eingerahmt ist. Hier können sich die Bewohner:innen ausleben und in einem sehr reizarmen Umfeld die Natur erkunden.

Die rechtliche Grundlage der Unterbringung bilden die Sozialgesetzbücher IX und XII. Da die Beeinträchtigung der meisten Bewohner:innen freiheitsentziehender Maßnahmen erfordern, handelt es sich um privatrechtliche Unterbringungen mit freiheitsentziehender Maßnahmen nach § 1906 BGB. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen wird durch das zuständige Amtsgericht festgestellt und in Abständen überprüft. Es gehört zur Zielsetzung der pädagogischen Arbeit, Möglichkeiten zu erarbeiten, um den freiheitsbeschränkenden Rahmen auf das Notwendigste zu reduzieren.

Die heilpädagogische Arbeit im Haus Sonneneck I gibt den Bewohner:innen ein überschaubares, annehmendes und persönlichkeitsförderndes Zuhause: Durch einen einerseits sehr einfühlsamen, andererseits sehr konsequenten Umgangsstil erfahren sie Halt, Sicherheit und Orientierung.

Trotz des Unterbringungsrahmens mit der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen ist die Wohngruppe des Sonneneck I stark nach außen orientiert und nutzt viele Gelegenheiten zur gesellschaftlichen Teilhabe. So werden nachmittags und am Wochenende punktuelle Förderangebote für einzelne Bewohner:innen angeboten, die sich stets an den jeweiligen Belastungsmöglichkeiten und -grenzen sowie an der Tagesform der oder des Einzelnen orientieren. Für viele Bewohner:innen stellt der Vormittag in der Förderstätte bereits eine erhebliche Anforderung dar, so dass Freizeit- und Teilhabeaktivitäten nur bedacht und im ausgewogenen Maße neben Pflichtterminen wie ärztlichen Besuchen und therapeutischen Behandlungen stattfinden können.

Die Vorgehensweise der individuellen und kurzfristigen Planungen und der jeweils flexiblen Durchführung hat sich bewährt, um ein facettenreiches Angebot insbesondere im Bereich der Teilhabe zu generieren. Die gerechte Verteilung spezieller Angebote an alle Bewohner:innen wird als obligatorisch angesehen.

Unter anderem werden angeboten:

  • Spaziergänge
  • Café- und Restaurantbesuche
  • Einkaufsbummel
  • Veranstaltungsbesuche (Konzerte, Märkte etc.)
  • Mehrtägige Freizeiten
  • Spaziergänge mit anschließendem Kaffeetrinken in der Bäckerei im Nachbardorf
  • Besuche einer öffentlichen Disco, die spezielle Termine für Menschen mit Beeinträchtigung anbietet

Das multiprofessionelle Team des Sonneneck I erweitert durch Teambesprechungen, Fort- und Weiterbildungen und den interdisziplinären Austausch mit externen Therapeut:innen stets sein Fachwissens, um den leistungsberechtigten Personen eine größtmögliche Unterstützung anbieten zu können.

Bei Interesse steht das pädagogische Team gern für Fragen und Gespräche telefonisch zur Verfügung.

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