Heilpädagog:in
Heilpädagog:innen befähigen, fördern und unterstützen Menschen jeden Alters, die unter erschwerten Bedingungen und mit Beeinträchtigung leben, so z.B. Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger Beeinträchtigung, Sinnes- und Mehrfachbeeinträchtigung oder chronischen Erkrankungen und Kinder und Jugendliche mit Emotions- und Verhaltensauffälligkeiten. Durch den Einsatz entsprechender pädagogischer und therapeutischer Maßnahmen fördern sie vorhandene Fähigkeiten und können Behinderung vorbeugen. Heilpädagog:innen analysieren die Fähigkeiten und Möglichkeiten mit Hilfe diagnostischer Verfahren, erarbeiten individuelle pädagogische Konzepte und führen die hieraus abgeleiteten pädagogischen Maßnahmen durch. Je nach Altersgruppe und Sachlage vermitteln sie schulische oder berufliche Förderung, organisieren zwischenmenschliche Kontakte, beraten Angehörige, unterstützen in Konfliktsituationen oder betreuen Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Ausbildung zum oder zur Heilpädagog:in kann durch eine Weiterbildung oder ein Studium erfolgen. Diese Weiterbildung baut auf der Ausbildung zum oder zur Erzieher:in oder auf der Ausbildung zum oder zur Heilerziehungspfleger:in auf. Je nach Bundesland sollte vor Ausbildungsbeginn mindestens ein bis zwei Jahre Berufserfahrung in einem pädagogischen Arbeitsumfeld gesammelt werden.
Arbeitsfelder: Wohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Tagesstätten für Menschen mit Beeinträchtigung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (Beratungsstellen, teilstationäre und stationäre Einrichtungen), Kliniken und Therapiezentren, Gemeinschaftspraxen, Kindertagesstätten.