Verwaltungsgebäude des St. Nicolaiheim e.V.
Der Verein
St. Nicolaiheim e.V.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Mit der Einführung des „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“s (BEM) haben wir ein Angebot geschaffen, um den Ursachen und Folgen häufiger Kurzerkrankungen sowie langfristiger Beschwerden entgegenzuwirken. Die gesetzliche Grundlage zum BEM ergibt sich aus dem § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.

Das "Betriebliche Eingliederungsmanagement" ist wie die "Burn-Out-Prävention" ein Verfahren, das individuelle Herausforderungen berücksichtigt und dadurch der maßgeschneiderten Vorbeugung und Überwindung der Arbeitsunfähigkeit dient.

Ziel des BEM ist also, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Mitarbeitenden nachzugehen, Rehabilitationsbedarfe zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit frühzeitig zu erkennen und entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten, um künftige Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Das BEM setzt auf Dialog und Konsens zwischen den Beteiligten. Hierzu gehören die betroffenen Mitarbeitenden und das Integrationsteam. Unser Integrationsteam besteht in der Regel aus folgenden Personen:

  • der jeweiligen Bereichsleitung
  • der jeweiligen Haus-/Abteilungsleitung und
  • dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung

Im Einzelfall tritt anstelle der jeweiligen Haus-/ Abteilungsleitung der Geschäftsführer bzw. dessen Vertretung. Bei Bedarf kann das Integrationsteam um die Betriebsärztin und/ oder den Psychologischen Dienst erweitert werden.

Die Einleitung und Steuerung der einzelnen Maßnahmen liegt beim Integrationsteam. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des BEM trifft ausschließlich der oder die betroffene Mitarbeitende.

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